ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Vorbemerkung:
Lieferungen der illycaffè S.p.A., Niederlassung Deutschland (illycaffè) an ihre Kunden (Abnehmer) erfolgen ausschließlich aufgrund nachstehender Bedingungen. Der Geltung und Einbeziehung fremder Lieferungs- und Zahlungs- und Einkaufsbedingungen des Abnehmers wird ausdrücklich widersprochen.
§ 1 Lieferort
Lieferungen erfolgen ab Lager München, die Gefahr (einschl. der Preisgefahr) geht mit der Übernahme der Ware auf den Abnehmer über.
§ 2 Preise, Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt bei Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung an illycaffè für Kaffeelieferungen mit 2 % Skonto, für Reparaturen, Sonderangebote, Lieferung von Werbemitteln etc. netto innerhalb von 10 Tagen. Im Übrigen, sofern es sich beim Abnehmer um einen Kaufmann handelt, 10 Tage ab Rechnungsdatum rein netto eingehend bei illycaffè. Auch gegenüber Nichtkaufleuten gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum. illycaffè behält sich jederzeit vor, nur gegen Nachnahme bzw. Vorauskasse zu liefern, wenn die Zahlungsfähigkeit des Abnehmers gefährdet erscheint. Bei Verzug gilt das seit 1.5.2000 geltende Gesetz zur Beschleunigung von Zahlungen.
Der Nachweis höherer oder niedrigerer Zinsverluste bleibt vorbehalten.
Außerdem behält sich illycaffè vor, alle Lieferungen aus Reparaturen sowie Kleinmengen grundsätzlich per Nachnahme zu liefern. Das Gleiche
gilt für Erstlieferungen an Neukunden.
Die Kosten der Nachnahmegebühren gehen zu Lasten des Abnehmers.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum von illycaffè. Der Abnehmer darf
die gelieferten Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Forderungen, die der Abnehmer aus dieser Weiterveräußerung erwirbt, tritt er an illycaffè sicherungshalber in Höhe der bis dahin offenen Forderungen der illycaffè aus Lieferungen zuzüglich 5 % ab. Bei Bezahlung erklärt illycaffè auf Verlangen Freigabe. Im Übrigen nimmt illycaffè die Abtretung an.
§4 Gewährleistung
Der Abnehmer ist verpflichtet, angelieferte Ware bei Anlieferung bzw. unverzüglich danach auf sichtbare Mängel, Identitätsabweichungen bzw. Mengenabweichungen von der Bestellung hin zu untersuchen. Ggf. festgestellte Mängel oder Abweichungen hat er ebenso wie im weiteren Geschäftsgang festgestellte, nicht offensichtliche Mängel unverzüglich zu rügen. Gewährleistungsansprüche verjähren in 6 Monaten ab
Anlieferung beim Abnehmer.
§ 5 Haftung
illycaffè haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch bei Handeln seiner Mitarbeiter und Organe. Für einfache Fahrlässigkeit haftet illycaffè nur, wenn eine Kardinalspflicht verletzt wurde.
Sofern der Abnehmer Kaufmann ist, gilt: Die Haftung für leichtfahrlässiges Verhalten von Erfüllungsgehilfen wird ausgeschlossen. Generell haftet illycaffè nur für den bei Geschäften dieser Art typischerweise entstehenden Schaden. Die Regeln der Produkthaftung bleiben unberührt.
§ 6 Beistellung von produktbezogenen Gegenständen
Sofern illycaffè dem Abnehmer im Einzelfall Verbrauchsmaterialien (z.B. Zucker, Tassenuntersetzer) oder andere Materialien (z.B. Tassen) kostenlos zur Verfügung stellt, gilt folgendes:
Der Abnehmer darf diese Gegenstände nur im Zusammenhang mit dem Ausschank von Produkten von illycaffè nutzen und ggf. verbrauchen.
illycaffè behält sich an diesen Gegenständen bis zum Verbrauch bzw. bis zu einer endgültigen Freigabe das Eigentum und den Rückruf der Gegenstände für den Fall vor, dass der Abnehmer trotz Abmahnung den Ausschank von anderen Produkten als illycaffè in oder mit den beigestellten Produkten fortsetzt, wenn diese beigestellten Materialien mit einem illy-Emblem oder dem Namenszug von illycaffè gekennzeichnet sind.
Im übrigen behält sich illycaffè die Rückforderung für jeden Fall der endgültigen Beendigung der Lieferbeziehung vor. Auf Verlangen von illycaffè hat der Abnehmer die Gegenstände an gut sichtbarer Stelle mit einem Kennzeichen zu versehen, das auf das Eigentum von illycaffè hinweist. Der Abnehmer ist auf eigene Kosten verpflichtet, die Gegenstände von Zugriffen Dritter freizuhalten.
§ 7 Gerichtsstand
Sofern der Abnehmer Kaufmann ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand München vereinbart.
§ 8 Anwendbares Recht
Es ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss gemeinrechtlicher Bestimmungen, auch soweit sie in das deutsche Recht inkorporiertsind, anwendbar.
§ 9 Allgemeine Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages im Ganzen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, unverzüglich eine rechtswirksame Regelung herbeizuführen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck dieser unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages und alle sonstigen das Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen der Vertragsparteien haben schriftlich zu erfolgen und sind an die dem Vertragspartner zuletzt bekannt gegebene Anschrift zu richten. Auch eine Vereinbarung, die das Erfordernis der Schriftform aufhebt, hat schriftlich zu erfolgen.
